Firma kaufen – Ein herausfordernder Prozess

veröffentlicht am 31.03.2018 | Jérôme Andermatt

Wenn man als Käufer eine Firma als Übernahmeziel identifiziert hat, stehen eine Reihe wichtiger Arbeitsschritte an, um das Ziel Firmeninhaber verwirklichen zu können. Ein Angebot unterbreiten, eine Due Diligence Prüfung durchzuführen und einen für beide Parteien zufriedenstellenden Kaufvertrag auszuhandeln sind mitunter entscheidende Punkte im Kaufprozess.

Gerüstet in den Kaufprozess

Grundlage für einen erfolgreichen Firmenkauf bildet eine fundierte Vorbereitung, bevor das Ziel respektive der Traum des eigenen Unternehmens Tatsache werden kann. Ist diese Vorbereitung getroffen worden, die Zielunternehmung bekannt und der Inhaber bereit, mit Ihnen als potenzieller Nachfolger die weiteren Schritte einzuleiten, stehen wichtige Aufgaben bevor.

Angebot unterbreiten

Auf Basis eines Firmenexposés sowie erteilten Auskünften des Firmeneigentümers aus persönlichen Gesprächen können Sie ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Folgende Fragen sollten Sie sich hierbei stellen:
-    Ist der kommunizierte Verkaufspreis des Eigentümers auch ein fairer Preis für mich?
-    Wie kann ich als Käufer die Kaufpreiszahlung vornehmen? Hat der Verkäufer konkrete Vorstellungen?
-    Per wann kann ich die Firma übernehmen? Ist das mir auferlegte Zeitfenster realistisch?
-    Welche Vorstellungen hat der Verkäufer nach dem Verkauf? Wäre er bereit, mich weiterhin zu unterstützen, damit sein Know-how optimal auf mich übertragen werden kann?

Grundsatzfragen, die durch Unterbreitung Ihres Angebotes beantwortet werden müssen. Beachten Sie, dass in Ihrem Angebot Ihre Vorstellungen und Wünsche platziert werden, genauso wie es auch der Verkäufer bereits platziert hat. Überlegungen zu taktischen Schachzügen im Hinblick auf eine definierte Strategie sind angebracht, sollten aber in einem gesunden Mass stattfinden, da man sich als Käufer auch schnell aufs Abstellgleis begehen kann, was man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bereut.

Sollte das Grundgerüst Ihres Angebotes den Verkäufer überzeugen, werden Sie vor einem nächsten Schritt weitere Details verhandeln, bis schliesslich soweit eine Übereinkunft erzielt ist, damit die nächste Phase, die detaillierte Unternehmensprüfung, in Angriff genommen werden kann.

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Due Diligence

Ziel der sogenannten Due Diligence resp. Sorgfaltsprüfung ist eine Durchleuchtung des Unternehmens, um auch die Informationsasymmetrie, welche bisher zwischen den Parteien vorherrscht, weiter zu vermindern und ein noch fundierteres Bild der Firma zu erhalten. Auf welche Aspekte ein Käufer besonderes Augenmerk setzt, kommt auf das zu übernehmende Unternehmen und die Absichten des Käufers an. Üblicherweise werden die finanzielle, steuerliche, rechtliche und marktspezifische Situation der Firma überprüft. Insbesondere sollten Sie als Käufer eine Bestätigung erhalten, dass die bis dahin gesammelten Informationen auch der Tatsache entsprechen und sich keine versteckten oder bisher unbekannten, jedoch für Sie als Käufer wichtigen Fakten offenbaren, die eine Firmenübernahme für Sie verunmöglichen oder nur unter gewissen Bedingungen realisieren lassen.

Quantifizierbare Ergebnisse aus der Due Diligence haben schliesslich Einfluss auf die Firmenbewertung und entsprechend auf den Kaufpreis. Nicht quantifizierbare Ergebnisse können sich in den Zusicherungen und Gewährleistungen eines Verkäufers im anschliessenden Kaufvertrag wiederspiegeln, die gewissen Umständen Rechnung tragen und Ihnen als Käufer Sicherheiten gewähren.

Liegt schliesslich der Due Diligence Bericht vor, folgt vor dem nächsten Schritt der Vertragsausarbeitung die definitive Einigung der Parteien insbesondere hinsichtlich des bis dahin möglicherweise noch indikativen Kaufpreises auf Basis des unverbindlichen Angebotes. 

Vertragsausgestaltung

Mit der mündlichen Einigung alleine ist die Transaktion zwischen Ihnen als Käufer und dem Verkäufer noch nicht abgeschlossen. Ein äusserst wichtiger Teil des Kaufprozesses folgt nun mit der Ausarbeitung des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag sollte die vorangegangenen Verhandlungen zwischen den Parteien berücksichtigen und die verhandelten Aspekte juristisch korrekt formuliert wiedergeben.

Der Vertrag besteht aus vielen verschiedenen Elementen, die je nach Sicht des Käufers und Verkäufers unterschiedlich ins Gewicht fallen. Definition des Vertragsgegenstandes, zeitlicher Ablauf, Kaufpreismechanismus mit entsprechenden Zahlungsmodalitäten, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Umfang und Geltendmachung derselben, die Einarbeitungsphase des Verkäufers sowie weitere Vertragsbestimmungen wie beispielsweise ein Konkurrenzverbot des Verkäufers sind wichtige Elemente, die es klar zu regeln gilt.

Die Ausarbeitung des Kaufvertrages ist äusserst komplex und bedarf entsprechender Transaktionserfahrung. Rechtliches Know-how gepaart mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sind wichtige Voraussetzungen, um einen Kaufvertrag vollständig ausarbeiten zu können.

Transaktionsberater beiziehen

Der Kaufprozess ist ein intensives Unterfangen, bei welchem viel Fingerspitzengefühl, sachliches Vorgehen und kühler Kopf gefragt ist. Fehlt die Erfahrung, kann aus dem Traum Firmeninhaber schnell ein Albtraum mit unliebsamen Überraschungen und hohen Kosten resultieren. Wir raten daher, einen professionellen Transaktionsberater beizuziehen, welcher sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferseite kennt und die notwendigen Erfahrungen einbringen kann.

Wir unterstützen Sie gerne als erfahrene Transaktionsexpertin in diesem herausfordernden Unterfangen im Sinne einer Käuferbegleitung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, um Ihre Vorstellungen und Absichten zu besprechen.

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